Die Brille im Helm

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der AGB – Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei sich widersprechenden AGBs gelten die gesetzlichen Regeln, hilfsweise die Handelsbräuche. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich durch uns bestätigt werden.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages – Angebote sind – auch in Prospekten, Anzeigen usw. – freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstigen Leistungsdaten. Sie sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Änderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten. Der Käufer/Besteller ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 3 Preise und Zahlung – Die von uns angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten. Letztere werden zu Selbstkosten berechnet. Wenn keine andere Zahlungsmodalität schriftlich vereinbart wird, liefern wir per Nachnahme auf Kosten des Auftraggebers. Soweit zwischen Vertragsschluss und Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, behalten wir uns die Geltendmachung der zur Zeit der Lieferung gültigen Preise vor. Liegen diese höher und beträgt die Erhöhung mehr als 5% des ursprünglich vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Wechsel, Schecks und andere Zahlungspapiere werden nur erfüllungshalber angenommen. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Bei Zahlungsverzug können wir für unser Mahnwesen einmalig 15,- € Mahnkosten geltend machen.

§ 4 Lieferzeiten – Liefertermine und -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung und sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Lieferung an uns. Teillieferungen sind zulässig. Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 20% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.

§ 5 Versand und Gefahrübergang – Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Unsere Leistungen sind grundsätzlich Schickschulden. Die Kosten einer Transportversicherung trägt der Besteller.

§ 6 Haftung und Gewährleistung – Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Erst bei endgültig fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung – unter Beachtung angemessener Fristen – können sonstige Gewährleistungsansprüche, insbesondere Wandlung oder Minderung, geltend gemacht werden. Mängel sind durch den Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel, die innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, müssen unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt werden. Mangelhafte Liefergegenstände sind vom Besteller auf eigene Kosten an uns zu senden. Erfolgt die Mängelrüge zu Recht, erstatten wir dem Besteller die durch eine übliche Versendung mit der Deutschen Post AG oder einem vergleichbaren Unternehmen entstehenden Kosten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus. Für Auskünfte und Ratschläge haften wir nur, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart und bezahlt wurde. Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften haften wir unbeschränkt. Die Haftung für anfängliches Unvermögen wird auf das dreifache des Kaufpreises begrenzt. Im übrigen haften wir unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch unserer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, es sei denn in diesen Bedingungen ist etwas anderes bestimmt. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haften wir nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach dem voranstehenden Satz. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Reisekosten und Arbeitszeit gem. §7 Satz 2 zu bezahlen sind. Eine Haftung für übliche Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei Nichtbefolgung unserer Benutzungsanweisung und Veränderungen an Produkten, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers aus Gewährleistung, insbesondere wegen entgangenem Gewinn oder sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn wir haften aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ohne unsere schriftliche Zustimmung sind Ansprüche, die sich gegen uns richten, nicht abtretbar und können nur vom Besteller geltend gemacht werden. Gibt der Lieferant eine Garantie auf das von ihm gelieferte Produkt und tritt der Garantiefall ein, so sind wir berechtigt, die für die Abwicklung des Garantiefalls entstehenden Versand-, Arbeits- und Materialkosten bei dem Lieferanten geltend zu machen, soweit es sich nicht um Leistungen handelt, für die wir gemäß dieser Bedingungen oder gesetzlicher Bestimmungen ohnehin haften. Als Arbeitswerte gelten diejenigen der „Verursachungsgerechten Kalkulation im Augenoptikerhandwerk“ des Zentralverbandes der deutschen Augenoptik.

§ 7 Eigentumsvorbehalt – Bis zur Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis, die uns gegen den Besteller/Käufer zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung in der Vorbehaltsware liegt – soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Pfändungen, sonstigen Eingriffen Dritter oder sonstigen Verschlechterungen hat der Besteller den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Käufer. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er sich nicht im Verzug befindet. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Ist die fremde Sache als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Eigentum zu übertragen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum (Vorbehaltsware) unentgeltlich. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Käufer ist bereits jetzt widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offen zu legen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen.

§ 8 Datenschutz – Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Daneben dürfen wir personenbezogene Daten, die erforderlich sind um ein Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung, und zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass ein entgegengesetztes Interesse des Kunden gegeben ist oder dieser in die Speicherung und Nutzung eingewilligt hat. Unsere personen- und firmenbezogenen Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand – Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Sofern der Käufer Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten unser Geschäftssitz. Die gilt auch für einen Vertragspartner, der keinen Wohn- bzw. Geschäftssitz im Inland hat oder einen solchen nach Vertragsschluss verloren hat. Wir sind in diesem Fall jedoch auch berechtigt, unsere Ansprüche bei dem allgemeinen Gerichtsstand des Käufers geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtstand bleibt unberührt. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

§ 10 Produktabbildungen – Die Produktabbildungen müssen nicht mit dem Aussehen der gelieferten Produkte übereinstimmen. Wir bemühen uns jedoch, die Abbildungen auf dem neuesten Stand zu halten.